Die neuen Benimmregeln auf Mallorca

Im Mai diesen Jahres hat der Gemeinderat von Palma de Mallorca die “Verordnung für zivilisiertes Zusammenleben” verabschiedet. Wenn ihr seitdem an der Playa de Palma Urlaub gemacht habt, wurde euch wahrscheinlich schon eines der blauen Faltblätter in die Hand gedrückt.

Seit dieser Woche nun kontrollieren Ordnungshüter in den Strandorten, ob sich alle an die Verordnung halten. Ab September soll auch in der Inselhauptstadt Palma de Mallorca auf die Einhaltung der Regeln geachtet werden.

Wie sieht die Umsetzung der Verordnung momentan aus?
Die deutschsprachige Mallorca-Zeitung berichtet allerdings, dass die Ordnungshüter im Moment zwar mehr Präsenz zeigten als früher, rund um den Ballermann aber alles wie immer liefe – ohne ein Eingreifen der Polizei!

Die Verordnung richtet sich nicht nur an Touristen, sondern sie soll im Allgemeinen ein respektvolles Miteinander auf Mallorca fördern. So wird zum Beispiel das Radfahren auf dem Bürgersteig oder das Liegenlassen von Hundekot auf öffentlichen Straßen mit je 50€ Bußgeld bestraft.

Auch das Treiben von Fliegenden Händlern, Bettlern und Hütchenspielern wird sanktioniert – so soll für mehr Sicherheit in den Urlaubsorten gesorgt werden.

Für manche Touristen dürften folgende Regeln relevant sein:

  • Ruhestörung durch zu laute Musik 50,- Euro Strafe
  • Freier Oberkörper (auch nicht mit Bikini) abseits von Stränden und Promenaden: 50,- Euro Strafe
  • Trinkgelage an öffentlichen Plätzen (also auch am Strand!): 200,- Euro Strafe
  • Vom Hotelbalkon in den Pool springen (“Balkoning”): 200,- Euro Strafe
  • Missachtung von Badeflaggen oder Hinweisschildern am Strand (z.B. das Verbot von Glasflaschen): 200,- Euro Strafe

Wohlgemerkt gelten die Regeln nur für das Stadtgebiet von Palma (inklusive Playa de Palma und El Arenal), andere Orte wie zum Beispiel Cala Ratjada, Paguera oder Cala Millor sind von der Regelung nicht betroffen!

Das Faltblatt der Stadtverwaltung Palma könnt ihr euch auf der →Homepage der Mallorca-Zeitung ansehen!

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1 Comment
  1. […] Seit neuestem wird rund um den Ballermann von behördlicher Seite auf gutes Benehmen geachtet, was aber nicht bedeutet, dass dort das Feiern verboten wurde. Was ihr über die neuen Benimmregeln wissen müsst, könnt ihr hier → in unserem Artikel zum Thema nachlesen. […]

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